Bauverhandlungen/vereinfachtes Bauverfahren

Die mündliche Verhandlung kann nach der Oberösterreichischen Bauordnung im Baubewilligungsverfahren entfallen, wenn die NachbarInnen durch ihre Unterschrift am Bauplan erklären, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben. Die Baubewilligung ist schriftlich bei der Baubehörde zu beantragen.

Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Bauansuchen
  • Unterschrift AntragstellerIn(nen) und GrundeigentümerIn(nen) sowie sämtlicher NachbarInnen
  • Baubeschreibung (3-fach) inkl. Unterschriften AntragstellerIn(nen), GrundeigentümerIn(nen), PlanverfasserIn sowie eventuell BauführerIn
  • Bauplan (3-fach bzw. 4-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten, eventuell Außenanlagenplan
  • Ev. Energieausweis (beim Planverfasser/bei der Planverfasserin anzufordern)

Zuständig