Flächenwidmung

So wie alle anderen oberösterreichischen Gemeinden ist auch Wartberg gesetzlich verpflichtet, den Flächenwidmungsplan sowie das örtliche Entwicklungskonzept zu überarbeiten. Im Wesentlichen geht es dabei unter anderem darum

Die Einsichtnahme in den Flächenwidmungsplan ist am Marktgemeindeamt möglich oder unter der Homepage 

Doris

(DigitalesOberösterreichisches Raum-Informations-System).

Zuständig