Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt jener Gemeinde aus, in der das Kind bzw. die Person geboren wurde. Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden.

Dabei handelt es sich um Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch), die den wesentlichen Inhalt der Eintragung wiedergeben.

Die Geburtsurkunde enthält:

  • Den Familiennamen und den Vornamen des Kindes
  • Den Zeitpunkt und Ort der Geburt des Kindes
  • Das Geschlecht des Kindes
  • Den Familiennamen und Vornamen der Eltern, ihren Wohnort sowie die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft


Fällige Gebühren:

Mit Änderung des BGBl. 105/2007 sind seit 01.01.2008 jene Dokumente, die unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausgestellt werden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass) von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.

Ansonsten ist eine Gebühr in Höhe von € 9,30 (Bundesgebühren € 7,20 und Verwaltungsabgabe € 2,10) einzuheben.

Zuständig