Gratulationen

Geburtstage:

Der Bürgermeister erlaubt sich, die Jubilarin/ den Jubilar zu besuchen und persönlich zum 80., 85. oder 90. Geburtag zu gratulieren. Ab dem 90. Lebensjahr können die Besuche auch jährlich stattfinden.

 


 

 

 

 


 

Zuständig