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Wasserbezugsgebühr pro m³: € 3,50
gemäß § 5 Abs. 1 Jahresmindestbezug je Anschluss: € 122,50
der Wasserzählergebühr pro Monat € 3,10
Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten.
Diese beträgt monatlich ab Errichtung des Anschlusses:
a) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, ab Beginn der Bauarbeiten bis zum Bezug des Hauses: € 16,00
b) für bestehende Objekte, von denen der Wasserzähler ausgebaut
und die Hauszuleitung geschlossen ist: € 7,50