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Wasserleitungsanschlussgebühr errechnet sich nach nachstehenden
Gebühren, beträgt aber mindestens € 3.119,00
A) Grundgebühr: € 2.088,00
B) Zuschläge
1. für jeden anschließbaren Haushalt (Wohnungseinheit) bzw. jede anschließbare Betriebsstätte: € 1.277,00
Zusätzlich zu Punkt B) 1) gelten folgende Zuschläge:
1. für die Betriebsstätte von Fleischhauereien, je Betriebsstätte: € 1.111,00
2. für die Betriebsstätte von Gastwirtschaften und Bäckereien, je Betriebsstätte: € 888,00
3. für die Betriebsstätten von Gärtnereien, Frächtern, Friseuren, Ärzten, Tierärzten, Zahnärzten und Dentisten, je Betriebsstätte: € 679,00
4. ab dem 3. angeschlossenen, aber nicht ständig bewohnten Haushalt mit pauschaler Personenzahl (z.B. Zweit- oder Ferienwohnsitze), je Haushalt: € 997,00
5. für jede im Zeitpunkt des Anschlusses der Betriebsstätte beschäftigte Person, welche nicht im Betriebsstättengebäude wohnt: € 116,00
6. für landwirtschaftliche Betriebe je Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche: € 116,00
Für landwirtschaftliche Kleinbetriebe bis 0,5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche ist kein Zuschlag zu entrichten. Bei der Berechnung der landwirtschaftlich genutzter Fläche sind Flächen bis 0,5 ha abzurunden und Flächen von 0,5 ha und darüber auf das nächste volle Hektar aufzurunden.
7. für Molkereien und Käsereien pro 1.000 Liter Milch-Tagesanlieferung: € 1.500,00 Die durchschnittliche Tagesanlieferung wird auf Grund der Milchanlieferung im Vorjahr vor dem Anschluss an die Wasserleitung berechnet, auch für angefangene 1.000 Liter Tagesanlieferung ist der volle Zuschlag zu rechnen.
8. für Schulen pro Schulkind im Zeitpunkt des Anschlusses an die Wasserleitung: € 38,00
jedoch für Internatsschüler: € 74,00
9. für Industriebetriebe der Betonwarenerzeugung bis 3.000m² Produktions- und Lagerfläche im Freien und überdacht: € 4.536,00 je weitere 1.000m² dieser Fläche: € 238,00
Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt das Einfache der Mindestgebühr.